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Weiterbildungsprämie
Förderung für beruflichen Erfolg
Möchten Sie einen erfolgreichen Abschluss in einer Umschulung erzielen? Die Weiterbildungsprämie bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterentwicklung. Erfahren Sie, wie Sie von Prämien bei den Abschlussprüfungen profitieren können.
Prämien für erfolgreiche Prüfungen in Umschulungen
Für Personen, die eine Umschulung erfolgreich absolvieren und die Abschlussprüfungen bestehen, gibt es eine attraktive Weiterbildungsprämie. Bei 16‑monatigen Umschulungen beträgt die Prämie 1.500 EUR; bei 28‑monatigen Umschulungen insgesamt 2.500 EUR (Teil 1: 1.000 EUR, Teil 2: 1.500 EUR).
Wie erhalten Sie die Weiterbildungsprämie?
Um die Weiterbildungsprämie zu erhalten, müssen Sie der Agentur für Arbeit oder dem örtlichen Jobcenter einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der Prüfung vorlegen. Dies erfolgt durch die Vorlage einer Kopie des Prüfungszeugnisses der zuständigen Kammer. In einigen Fällen ist zusätzlich ein schriftlicher Antrag bei dem Kostenträger erforderlich.
Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Zukunft
Die Weiterbildungsprämie für Absolventen von Umschulungen ist eine Möglichkeit, Ihren beruflichen Erfolg zu fördern und Ihre Motivation zu steigern. Nutzen Sie diese finanzielle Unterstützung, um Ihre berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Eine erfolgreiche Umschulung zahlt sich nicht nur durch die erlangten Qualifikationen aus, sondern auch durch die attraktive Prämie für Ihre Leistungen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ─ FAQS
Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie wird für erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfungen vergeben, die im Rahmen einer Umschulung absolviert werden.
Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie für Abschlussprüfungen?
Bei unseren 16‑monatigen Umschulungen beträgt die Prämie für die Abschlussprüfung 1.500 EUR. Bei unseren 28‑monatigen Umschulungen gibt es zwei Abschlussprüfungen: Teil 1 (1.000 EUR) und Teil 2 (1.500 EUR), zusammen 2.500 EUR.
Wann und wie muss der Nachweis über das Prüfungsergebnis vorgelegt werden?
Der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der Prüfung muss der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zeitnah nach Abschluss der Prüfung vorgelegt werden. Dies erfolgt durch die Vorlage einer Kopie des Prüfungszeugnisses der zuständigen Kammer. In einigen Fällen ist zusätzlich ein Antrag beim Kostenträger erforderlich.
Gilt die Weiterbildungsprämie auch für andere Formen der Weiterbildung?
Die Weiterbildungsprämie ist speziell für Personen vorgesehen, die im Rahmen einer Umschulung eine Abschlussprüfung ablegen. Für andere Formen der Weiterbildung können unterschiedliche Fördermöglichkeiten bestehen. Es empfiehlt sich, bei den zuständigen Stellen nach weiteren Fördermöglichkeiten zu fragen.
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Die MEK GmbH ist an den Standorten Krefeld und Düsseldorf/Neuss vertreten. Wir verbinden Fachkräfteausbildung mit der Fertigung moderner Maschinenbauteile und -gruppen. Mehr als 100 Industrieunternehmen sowie Arbeitsagenturen, Jobcenter und Rentenversicherungen schätzen unsere Fachkompetenz und Zuverlässigkeit. Unsere lange Tradition verpflichtet uns zu höchster Qualität und Präzision in allen Prozessen. Lernen Sie die MEK GmbH als starken Partner für Ihre anspruchsvollen Projekte kennen.
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