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Qualifizierungschancengesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz

Förderung für die Arbeitnehmenden von heute und morgen
Das Qualifizierungschancengesetz / Arbeit von morgen Gesetz verfolgt ein klares Ziel: Alle Arbeitnehmenden sollen von einer gezielten Weiterbildungsförderung profitieren, unabhängig von Qualifikationen, Lebensalter oder Betriebsgröße. Besonders im Fokus stehen dabei jene, die vom digitalen Strukturwandel, allgemeinen Strukturveränderungen oder von Engpassberufen betroffen sind. 

Qualifizierungs Chancengesetz
Teilnehmende

Chancen für alle

UNABHÄNGIG VON QUALIFIKATION UND LEBENSALTER
Dieses innovative Gesetz setzt auf die breitere Zugänglichkeit von Weiterbildungsförderungen. Es spielt keine Rolle, welche Qualifikationen Sie haben oder in welchem Lebensabschnitt Sie sich befinden. Qualifizierungschancengesetz/Arbeit-von-morgen-Gesetz eröffnet allen Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich den Herausforderungen des digitalen Wandels oder allgemeiner Strukturveränderungen zu stellen und davon zu profitieren.

 

KURSANGEBOT MEK

Besondere Förderung von Engpassberufen

Ein besonderer Fokus des Gesetzes liegt auf Arbeitnehmenden in Engpassberufen. Wer in einem Beruf mit Fachkräftemangel tätig ist, hat Anspruch auf gezielte Weiterbildungsunterstützung. Das Gesetz erkennt die Herausforderungen dieser Berufe an und fördert gezielt die Qualifizierung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

So profitieren Sie von der Förderung

1. Bedarfsanalyse: Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt, um den individuellen Weiterbildungsbedarf zu ermitteln.

Bedarfsanalyse

2. Weiterbildungsplan: Auf Grundlage dieser Analyse wird ein maßgeschneiderter Weiterbildungsplan erstellt, der Ihre beruflichen Ziele sowie die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigt.

Weiterbildungsplan

3. Finanzielle Unterstützung: Das Gesetz bietet finanzielle Unterstützung zur Deckung der Weiterbildungskosten, einschließlich Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten und möglicherweise auch Reisekosten und Unterkunft.

Finanzielle Unterstützung

Förderung für eine zukunftsorientierte berufliche Entwicklung

Das Qualifizierungschancengesetz / Arbeit von morgen Gesetz stellt einen wichtigen Meilenstein für die berufliche Weiterentwicklung in einer sich wandelnden Arbeitswelt dar. Es gibt allen Arbeitnehmenden die Chance, sich kontinuierlich weiterzubilden und so erfolgreich den Herausforderungen des digitalen und allgemeinen Strukturwandels zu begegnen.

 

informATIONEN ZUM QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ

informATIONEN ZUM ARBEIT-VON-Morgen-GESETZ

 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ─ FAQS

Das zentrale Ziel des Gesetzes ist es, allen Arbeitnehmenden die Möglichkeit zur Weiterbildungsförderung zu bieten, unabhängig von Qualifikationen, Lebensalter oder Betriebsgröße. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Arbeitnehmenden, die vom digitalen Strukturwandel oder allgemeinen Strukturveränderungen betroffen sind oder in Engpassberufen tätig sind.

Alle Arbeitnehmenden in Deutschland, die durch den digitalen Wandel oder allgemeine Strukturveränderungen betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten, können von den Fördermaßnahmen profitieren. Das Gesetz wurde entwickelt, um möglichst vielen Arbeitnehmenden Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung zu eröffnen.

Auch Arbeitgeber profitieren:

  • Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss:
    • Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber haben keinen Berufsabschluss? Oder arbeiten mehr als vier Jahre in einer anderen als der erlernten Tätigkeit?
    • Sie können bei Weiterzahlung Ihres Gehalts einen neuen, zukunftsfähigen Berufsabschluss (einschließlich Externenprüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) erwerben, entweder extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern bei Ihrem Arbeitgeber.
    • Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100 % der Gehaltskosten.
  • Arbeitnehmer mit Berufsabschluss:
    • Sie haben bereits einen Berufsabschluss, möchten aber Ihre Kenntnisse erweitern oder an neue Anforderungen anpassen?
    • Sie können sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger in einem Umfang von mehr als 120 Stunden weiterbilden.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen werden, und Ihrem Arbeitgeber werden bis zu 75% der Gehaltskosten erstattet.

Engpassberufe sind solche, in denen ein Fachkräftemangel herrscht. Die genaue Liste dieser Berufe kann variieren. Es empfiehlt sich, aktuelle Informationen bei den zuständigen Behörden oder Agenturen für Arbeit zu erfragen. Häufig handelt es sich um Berufe, bei denen offene Stellen nur schwer mit qualifiziertem Personal besetzt werden können.

Die Beantragung der Fördermittel beginnt mit einer Bedarfsanalyse in Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber. Auf Grundlage dieser Analyse wird ein individueller Weiterbildungsplan erstellt. Die Fördermittel können dann verschiedene Kosten abdecken, darunter Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten sowie eventuell Reise- und Unterkunftskosten. Weitere Details und die notwendigen Unterlagen können bei den zuständigen Stellen oder Agenturen für Arbeit erfragt werden.

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